Die eigenen vier Wände: Rechtliche Vorgaben beim Wohnungsbau

Gioia / October 19 2016

Die eigenen vier Wände

Im Leben vieler Menschen kommt irgendwann die Möglichkeit das eigene Haus zu bauen. Viele wollen das Eigenheim nach dem eigenen Wunsch gestalten und wollen ihrer Familie die bestmöglichen Wohnbedingungen schaffen. Dass das Vorhaben des Hausbaus nicht immer einfach ist, ist dabei selbstredend. Der Hausbau ist ein großes Projekt. Dabei stehen einem nicht nur der Zeitaufwand und die finanziellen Aspekte im Weg, sondern es kommen einige andere Probleme auf den zukünftigen Hauseigentümer zu. Worauf beim Bau des Hauses zu achten ist, erzählen wir Ihnen hier.

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Rechtliche Vorgaben beim Wohnungsbau

Es allerhand rechtliche Vorgaben, die der Inhaber einhalten muss. Haben Sie rechtliche Fragen, finden sie bei HahneBeckerPartner einen fachkundigen Partner, der Ihnen im Bereich Baurecht weiterhilft. Zunächst muss beachtet werden, wie weit das Haus an der Grundstücksgrenze stehen darf. Wird zu nah an der Grenze des Grundstücks, kann es zu hohen Bußgeldern. Wie groß der Abstand zur Grenze sein muss, kann pauschal nicht gesagt werden und ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Wer näher, als vorgegeben, an der Grundstücksgrenze bauen will, sollte sich eine Einverständniserklärung des Nachbarn einholen. Andernfalls kann dieser gerichtlich gegen sie vorgehen, was im extremsten Falle zum Abriss des Hauses führen kann. Einen weiteren Punkt stellt die Außenfarbe des Gebäudes dar. Grundsätzlich darf jeder Hauseigentümer frei entscheiden in welcher Farbe er sein Haus gestalten will. Doch auch hier ist Vorsicht geboten. Möchte die Gemeinde ein einheitliches Gesamtbild haben, muss auch in diesem Zusammenhang an die Farbe des Hauses gedacht werden und vom Eigentümer eingehalten werden. Wie weit das Haus von der Straße entfernt stehen darf, ist in den meisten Fällen auch vorgegeben. Daher darf der Hauseigentümer nicht in der hintersten Ecke seines Grundstückes bauen. Dies liegt wiederum daran, dass die meisten Kommunen ein einheitliches Gesamtbild fördern wollen. Diesem Gesamtbild käme eine komplett freie Wahl des Baus in die Quere. Bei der Bepflanzung von Hecken rund um das Grundstück herum, ist zusätzlich ein Abstand von mindestens fünfzig Zentimeter zur Straße oder des Weges vor dem Haus einzuhalten. Die Hecke kann somit auch nicht frei auf dem Grundstück gepflanzt werden, sondern unterliegt den Rahmenbedingungen.

Der Innenraum beziehungsweise die innere Aufteilung des Hauses ist einer der Punkte, auf den die Gemeinde keinen Zugriff hat. Hier kann der Hauseigentümer frei wählen, wie der Grundriss auszusehen hat und unterliegt keinen Bedingungen.

Fazit

Wer also ein Haus bauen will, kann nicht nach Belieben walten, sondern muss sich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Bundeslandes halten. Andernfalls kann es zu Konsequenzen kommen, nicht nur mit dem Nachbarn sondern ebenfalls mit der Kommune. Da dies in niemandes Interesse ist, sollten die Vorschriften von jedem zukünftigen Hauseigentümer eingehalten werden, um allen Problem von vornherein vorzubeugen.

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